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   OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99   

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https://dejure.org/1999,21118
OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99 (https://dejure.org/1999,21118)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.08.1999 - 16 U 931/99 (https://dejure.org/1999,21118)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. August 1999 - 16 U 931/99 (https://dejure.org/1999,21118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Methodische Fehler im Schiedsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsgutachten verbindlich? (IBR 2002, 457)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52

    Kleinsiedlung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Bei Schiedsgutachten ist § 319 BGB entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 20. März 1953, V ZR 5/52, BGHZ 9, 138, 140).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Anders als ein Schiedsrichter, der anstelle des staatlichen Gerichtes einen Rechtsstreit zu entscheiden hat, hat der Schiedsgutachter lediglich die Tatumstände festzustellen und Tatfragen zu entscheiden, ohne jedoch dazu befugt zu sein, verbindlich darüber zu befinden, welche Rechtsfolgen sich daraus für die Parteien ergeben (Zöller/Geimer, ZPO, 21. Aufl., § 1025 Rnr. 4; BGH, Urteil vom 18. Februar 1955, V ZR 110/53, NJW 1955, 665).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 60/72

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Dementsprechend ist das Schiedsgutachten dann nicht verbindlich, wenn es offensichtlich mangelhaft oder grob unbillig ist (BGH, Urteil vom 22. Februar 1974, V ZR 60/72, NJW 1974, 896, 897).
  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Ein Sachverständigengutachten ist offensichtlich unrichtig, wenn sich Fehler, die das Gesamtergebnis verfälschen, einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung aufdrängen (BGH, Urteil vom 25. Januar 1979, X ZR 40/77, NJW 1979, 1885).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Hierfür genügt es nicht, wenn sich sein Inhalt nur auf Grund sonstiger Urkunden - wie etwa dem übrigen Akteninhalt - oder Urkunden, die nicht Bestandteil des Titels sind, ermitteln lässt (BGH, Urteil vom 6. November 1985, IV ZR 73/84, NJW 1986, 1440).
  • OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 13 W 34/98

    Anforderungen an die Bestimmbarkeit der Leistung aus einem Vergleichstext;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Dessen körperliche Verbindung mit dem Vergleich war zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses schon deshalb unmöglich, weil der Sachverständige erst nach Abschluss des Vergleiches mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 1998, 13 B 34/98, NJW-RR 1999 791, 792).
  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Bei dieser Sachlage wäre aber die Klägerin wegen der Existenz des Titels an der Erhebung einer Leistungsklage gehindert (BGH, Urteil vom 29. September 1961, IV ZR 59/61, NJW 1962, 109, 110), so dass ihr ein Feststellungsinteresse zur Seite steht.
  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 284/64

    Rückzahlung eines Teilzahlungskredits - Verbrauch eines Schuldtitels

    Auszug aus OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99
    Auch wenn mit dem Vergleich in Verbindung mit dem Sachverständigengutachten ein Leistungstitel vorliegen sollte, ist die Eignung dieser Urkunden als Vollstreckungstitel zwischen den Parteien streitig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1996, VIII ZR 4/64, JZ 1966, 575).
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